Ab Dienstag, den 20.10.2020 Veränderung der Schutzmaßnahmen Corona an der Tennisanlage

Aufgrund des stark ansteigenden Infektionsgeschehens im Landkreis Augsburg gilt ab Dienstag, den 20.10.2020 eine komplette Maskenpflicht beim Betreten der Tennisanlage, des kompletten Vereinsheims und bei den Zugängen zu den Tennisplätzen. Auf den Plätzen darf zum Spielen die Maske abgenommen werden. Bitte beachtet jedoch die Abstandsregel von 1,5 m. Alle anderen Regelungen der Hygienevorschriften sind ebenfalls einzuhalten.